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AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Genusshandwerk GmbH, Herberstein 12, 8222 St. Johann bei Herberstein

 

  1. Geltungsbereich
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge die zwischen der Genusshandwerk GmbH, FN 396143p Herberstein 12, 8222 St. Johann bei Herberstein, (im Folgenden „Auftragnehmer“) und jeder natürlichen und/oder juristischen Person (im Folgenden „Auftraggeber“) abgeschlossen werden. Auftragnehmer und Auftraggeber werden im Folgenden gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet.
    • Mit der schriftlichen Bestätigung des Anbots durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer anerkennt der Auftragsgeber die Einbeziehung dieser AGBs in den Vertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, soweit sie diesen AGBs wieder widersprechen, nicht anerkannt.
    • Die aktuelle Fassung dieser AGBs ist unter echt.genusshandwerk.com/agb/ abrufbar

 

  1. Angebot und Vertragsabschluss
    Anbote des Auftragsnehmers werden unentgeltlich erstellt und sind ab     Ausstellungsdatum zwei Wochen gültig. Der Vertrag zwischen den Parteien   kommt durch schriftliche Bestätigung des Anbots durch den Auftraggeber   dem Auftragnehmer zustande.

 

  1. Warenangebot
    • Das Produkt- und Dienstleistungsangebot des Auftragsnehmers kann sich saisonal-bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte vorübergehend nicht lieferbar sein, behaltet sich der Auftragnehmer den Austausch gegen gleichwertige Ware vor.
    • Mitarbeiter des Auftragnehmers informieren bei der Veranstaltung direkt vor Ort mündlich über die EU-Allergenzutaten laut Verordnung (EU) Nr 1169/2011.

 

  1. Lieferung und Übergabe
    • Die Lieferungs- und Leistungstermine sowie der Lieferungs- und Leistungsort ergeben sich jeweils aus der konkret vertraglich getroffenen Vereinbarung und werden nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes (siehe dazu Punkt 4.6.) eingehalten.
    • Die Anlieferung der Waren wird im Anbot ebenerdig kalkuliert. Zusätzliche Aufwendungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
    • Besonderheiten des Lieferortes, wie beispielsweise Baustellen, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle, fehlende Parkmöglichkeiten etc hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Verspätungen des Auftragnehmers, die auf die mangelnde Information des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.
    • Eine allfällige Selbstabholung der Waren am Sitz Auftragnehmers ist zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten für die Verpackung.
    • Mit Übergabe der Waren an den Auftraggeber am vereinbarten Lieferort, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Ist eine Abholung der Waren vereinbart, ist der Zeitpunkt der vereinbarten Bereitstellung für den Gefahrenübergang maßgebend.
    • Für den Fall, dass die Durchführung der Lieferung bzw Leistung durch höhere Gewalt verzögert, behindert, unzumutbar oder unmöglich gemacht wird, kann der Auftragnehmer entweder den Liefertermin verschieben oder aber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Höhere Gewalt umfasst Streiks, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen durch Feuer, Energieversorgungsschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien und ähnliche Umstände, die die Lieferung/Leistung, unabhängig davon, ob sie in die Sphäre des Auftragsnehmers oder eines Sublieferanten fallen. Für diesen Fall hat der Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.

 

  1. Preise
    • Falls nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben sowie sonstige, allfällig anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.
    • Der Auftragnehmer ist berechtigt – auch nach Vertragsabschluss – Preiserhöhungen von Herstellern oder Lieferanten an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.
    • Ein Beratungsgespräch mit dem Auftragnehmer im Ausmaß von drei Stunden wird nicht verrechnet. Sämtliche darüberhinausgehende Leistungen des Auftragnehmers und der Mitarbeiter des Auftragnehmers werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
    • Falls keine andere Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wird, werden sämtliche Getränke nach dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.
    • Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber gegen Entgelt Gegenstände, wie beispielsweise Geschirr, Besteck, Gläser etc zur Verfügung. Die entsprechende Preisliste ist unter genusshandwerk.com abrufbar.

 

  1. Zahlungsbedingungen
    • Spätestens zwei Monate vor dem Liefer- bzw Leistungstermin stellt der Auftragsnehmer dem Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 50% des letztgültigen Anbotsbetrages in Rechnung. Sollte der Aufgeber seinen Wohnsitz/Sitz nicht in Österreich haben, sind 100% des letztgültigen Anbotsbetrages zu leisten. Die geleistete Anzahlung wird in der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
    • Falls nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, sind die Rechnungen des Auftragnehmers spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab dem Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeit werden für Konsumenten 5% Verzugszinsen und für Unternehmer 10% Verzugszinsen berechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt mit Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer aufzurechnen.
    • Bei Verzug des Auftraggebers mit dem Kaufpreiszahlung ist der Auftragnehmer – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, die Lieferungen und Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten und/oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
    • Erfolgt die Betreibung offener Forderungen durch den Auftragnehmer selbst, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 10,00 zu bezahlen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer allfällige entstandene Rechtsanwaltskosten, die zum Einbringlichmachen der offenen Forderungen erforderlich sind, zu bezahlen.

 

  1. Teilnehmeranzahl
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine voraussichtliche Teilnehmeranzahl anzugeben.
    • Spätestens 14 Tage vor dem Liefer- bzw Leistungstermin hat der Auftraggeber dem Auftragsnehmer schriftlich die endgültige Teilnehmeranzahl mitzuteilen. Diese Angabe gilt als verbindlich und wird auch bei einem allfälligen Unterschreiten der Teilnehmerzahl verrechnet.
    • Sollte es innerhalb der 14 Tagen vor dem Lieferungs- bzw Leistungstermin zu einer Erhöhung der Teilnehmeranzahl kommen, hat dies der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Am Tag des Lieferungs- bzw Leistungstermins ist eine Erhöhung der Teilnehmeranzahl mit 10% der in Punkt 7.2. genannten Teilnehmeranzahl beschränkt.

 

  1. Obliegenheiten und Haftung des Auftraggebers
    • Der Auftraggeber verpflichtet sich die Waren unverzüglich nach Übergabe auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Schäden zu überprüfen. Allfällige Mängel hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich, aber spätestens binnen 24 Stunden nach der Lieferung – bei sonstigem Rechtsverlust – schriftlich mitzuteilen. Die Angabe muss enthalten, warum die Ware bzw Leistung mangelhaft ist, welcher Teil der Waren bzw Leistung betroffen ist und worin die Mängel im Einzelnen bestehen. Anderenfalls gilt die Lieferung bzw Leistung des Auftragnehmers vom Auftraggeber als genehmigt.
    • Der Aufragnehmer stellt dem Auftraggeber gegen Entgelt Gegenstände, wie beispielsweise Geschirr, Besteck, Gläser etc zur Verfügung; diese bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber haftet ab Übergabe der Gegenstände für sämtliche Schäden (Bruch, Schwund, Beschädigen etc.). Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

 

 

 

  1. Haftung des Auftragnehmers
    Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bei nicht vorsätzlichem Handeln ist, die Haftung jedenfalls auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und schließt die Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden und Vermögensschäden aus.

 

  1. Rücktritt vom Vertrag/Stornogebühren
    • Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktritterklärung hat gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt dem Auftraggeber Stornogebühren wie folgt zu verrechnen:
  2. bis zu 18 Wochen vor dem Liefer- bzw Leistungstermin 5% des letztgültigen Anbotsbetrages
  3. bis zu 4 Wochen vor dem Liefer- bzw Leistungstermin 70% des letztgültigen Anbotsbetrages
  4. danach 100% des letztgültigen Anbotsbetrages

Ausschlaggebend für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zugang der schriftlichen Rücktritterklärung gegenüber dem Auftragnehmer.

  • Der Auftragnehmer kann aus folgenden Gründen vom Vertrag zurücktreten:
  1. wenn der Auftraggeber die gemäß Punkt 6.1. vorgeschriebene Anzahlung nicht fristgerecht leistet. Der Auftragnehmer ist berechtigt gegenüber dem Auftraggeber Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
  2. wenn die vom Auftraggeber gemäß Punkt 7.2. bekannt gegebene Personenanzahl die voraussichtlich angegebene Personenzahl gemäß 7.1. um 10 % unterschreitet.
  3. wenn das Festhalten am Vertrag dem Auftragnehmer aufgrund von diesem nicht zu vertretener Umstände gemäß Punkt 4.6. nicht möglich oder zumutbar ist.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
    • Erfüllungsort für die sich aus dem Vertrag oder Geschäftsbeziehung direkt oder indirekt ergebenen Rechten und/oder Pflichten ist der Sitz des Auftragsnehmers, Herberstein 12, 8222 St. Johann bei Herberstein, Österreich.
    • Für allfällige Streitigkeiten die sich direkt oder indirekt aus dem Vertrag oder der Geschäftsbeziehungen ergeben, wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.
    • Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und des Auftraggebers ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes anzuwenden.

 

  1. Datenschutzklausel

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der jeweils anwendbaren Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Der Auftraggeber nimmt die auf

https://echt.genusshandwerk.com/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzhinweise vom Auftragnehmer zustimmend zu Kenntnis.

 

  1. Salvatorische Klausel
    • Sämtliche Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen und die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge aufrecht bzw durchsetzbar. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der unwirksamen bzw undurchsetzbaren Bestimmung, eine wirksame bzw durchsetzbare Bestimmung zu vereinbaren, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.